Warnung vor französischer Oliven- und Tomatenpaste
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass in Frankreich acht Personen an Botulismus erkrankt sind. Ursache der Infektion war nach Informationen der zuständigen Behörden in Frankreich der Verzehr von Oliven- bzw. Tomatenpaste der Marke "Les Délices de Marie Claire" des regionalen Herstellers "La Ruche" in der Region Vaucluse in Südfrankreich und in der Region Somme in Nordfrankreich. Diese Produkte wurden auch unter den Namen "Terre de Mistral" und "Les secrets d"Anaïs" vertrieben. Die Produkte aller drei Marken waren darüber hinaus über das Internet erhältlich.
Auch in anderen Produkten desselben Herstellers konnten der Keim Clostridium botulinum oder Botulinumtoxin nachgewiesen werden. Die französischen Behörden haben eine Rückrufaktion aller Produkte sämtlicher Chargen und Mindesthaltbarkeitsdaten veranlasst. Es kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass deutsche Touristen diese Produkte in Frankreich erworben haben.
Da eine Vergiftung mit Toxinen von Clostridium botulinum schwerste gesundheitliche Folgen nach sich ziehen kann, wird vor dem Verzehr von Produkten des Unternehmens "La Ruche", 84300 Cavaillon, insbesondere der Marken "Les délices de Marie Claire", "Terre de Mistral" und "Les secrets d"Anaïs", ausdrücklich gewarnt. Verbraucher, die entsprechende Produkte noch im Haushalt besitzen, sollten diese Produkte über den Hausmüll entsorgen.
Hintergrundinformation
Botulismus ist eine Vergiftung des Nervensystems. Es handelt sich um eine ernste Erkrankung, die in Deutschland selten auftritt. Die Vergiftung ist nicht von Mensch zu Mensch übertragbar.
Sie wird hervorgerufen durch den Verzehr eines kontaminierten Lebensmittels, das von einem Bakterium produziertes Botulinumtoxin enthält. Dieses Toxin kann insbesondere in nicht ordnungsgemäß sterilisierten Konserven häuslicher oder gewerblicher Herstellung enthalten sein. Die Symptome treten in der Regel 12 bis 36 Stunden nach Verzehr auf. Erste typische Symptome sind Übelkeit, Erbrechen und Durchfälle. Ihnen folgen neurologische Einschränkungen wie Sehstörungen, Mundtrockenheit und Sprech- sowie Schluckstörungen, die mit starker Müdigkeit, Schwächegefühl und Schwindel einhergehen. Die Krankheit entwickelt sich weiter mit einer Lähmung der Halsmuskulatur und der Arme, bevor die Atemmuskulatur und die untere Körperhälfte gelähmt werden.
Verbraucher der vorgenannten Erzeugnisse, die vergleichbare klinische Symptome wie die hier beschriebenen entwickelt haben oder entwickeln, sollten ihren Arzt kontaktieren und diesen auf den Verzehr der genannten Erzeugnisse hinweisen.
Quelle: Pressemeldung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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