Knapp vor der 96. Justizministerkonferenz lehnen Bundesrechtsanwaltskammer und Landeskammern den bayerischen Vorstoß ab, Rechtsschutzversicherern Rechtsdienstleistungen zu gestatten. Sie warnen, dass Versicherer, die zugleich Deckungsprüfungen vornehmen und Rechtsberatung anbieten, ihre wirtschaftlichen Interessen auf Kosten der Mandanten verfolgen könnten. Die BRAK fordert eine klare Absage auf Bundesebene und hebt hervor, wie wesentlich berufsrechtliche Normen sind, um Verbrauchern zuverlässige, unabhängige Rechtsberatung zu gewährleisten.
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Kammern warnen vor Aushöhlung berufsrechtlicher Pflichten durch die Versicherer-Beraterrolle
Im Rahmen der 96. JuMiKo in Bayern kritisieren BRAK und die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesrechtsanwaltskammern den Vorschlag, Versicherern juristische Beratung zu übertragen. Sie warnen, dass dieses Vorgehen die Unabhängigkeit und Neutralität der Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz aushebelt. Ohne klare Trennung von Deckungsprüfung und Beratung drohen verheerende Interessenkonflikte. Verbraucher erhielten wenig Transparenz und könnten in erhebliche Nachteilssituationen geraten. Das Risiko, dass berufsrechtliche Standards wegfallen, gefährdet das Vertrauen nachhaltig.
Deckungsprüfung und Rechtsberatung zusammen? BRAK sieht deutlich massive Interessenkonflikte
Rechtsschutzversicherer fungieren als gewinnorientierte Unternehmen, die strategisch an der Minimierung von Auszahlungen und der Maximierung von Einnahmen arbeiten. Die Bundesrechtsanwaltskammer warnt, dass die Zusammenführung von Deckungsprüfung und Rechtsberatung in ein und demselben Unternehmen Interessenkonflikte festschreibt. Wenn die gleiche Einheit über Deckung und juristischen Beistand entscheidet, kann sie wirtschaftliche Ziele vor das Mandantenwohl stellen. Diese Interessenkollisionen werden für Versicherungsnehmer nicht offengelegt.
Wirtschaftliche Ziele von Versicherern kollidieren mit anwaltlicher Mandantenbetreuung regelmäßig
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beobachten, dass Versicherer aufgrund ökonomischer Einflussfaktoren zunächst keine Deckungszusage aussprechen. Erst gerichtliche Verfahren sind dann erforderlich, um verlässlich Kostenübernahmen durchzusetzen. Diese Diskrepanz macht die Bedeutung berufsrechtlicher Vorgaben deutlich, die die Unabhängigkeit und Treuepflicht der Anwaltschaft sicherstellen. Würde die Beratung jedoch in die Verantwortung finanzgetriebener Versicherungsunternehmen fallen, wären Mandantinnen und Mandanten den unverbindlichen Entscheidungen ohne effektiven Rechtsschutz ausgeliefert und dürften lieber Gewinnmaximierung als Mandantenschutz betreiben. Rechtssicherheit verfinstert werden.
Wessels fordert Bundesregierung und Bundesebene auf, Vorschlag umgehend abzulehnen
Wessels macht deutlich, dass durch den Vorschlag, Versicherer in die Rechtsberatung einzubinden, die dringend benötigte Unabhängigkeit von Beratern verloren gehe und Mandanten benachteiligt würden. Er erläutert, dass eine interne Aufteilung innerhalb des Versicherungsunternehmens den eigentlichen Interessenkonflikt nicht beseitige. Rechtsschutzversicherer seien gewinnorientiert und würden immer zuerst ihre ökonomischen Ziele verfolgen, wodurch die Versicherten in Konfliktfällen häufig auf der Strecke blieben.
BRAK verhindert Aushebelung des Rechtsdienstleistungsgesetzes effektiv, nachhaltig und frühzeitig
Der beharrliche Einsatz der Bundesrechtsanwaltskammer und der Landesrechtsanwaltskammern gewährleistet die Unabhängigkeit anwaltlicher Dienstleistungen. Durch transparente Abwägung aller Interessen und soliden Verbraucherschutz werden Mandanten vor willkürlichen Kostenablehnungen geschützt. Die Einhaltung berufsrechtlicher Normen bleibt durch diese kollektive Initiative unbestritten, wodurch der hohe Qualitätsmaßstab des Rechtsdienstleistungsgesetzes gewahrt wird. Dieses entschlossene Vorgehen fördert das Vertrauen in die Rechtsberatung und bewahrt das Rechtssucherecht der Mandanten.

