Klarstellung: Wohnmobile bleiben von Mautpflicht befreit

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Die Regierung hat beschlossen, dass ab Juli 2024 auch Fahrzeuge mit einem Gewicht von 3,5 Tonnen oder mehr die LKW-Maut entrichten müssen. Diese Regelung betrifft auch viele Reisemobile und hat bei Campern für Verunsicherung gesorgt. Das Rosenheimer Startup maut1.de, das digitale Mautboxen für verschiedene europäische Länder anbietet, gibt jedoch Entwarnung. Geschäftsführer Julian Schmelzer betont, dass Wohnmobile von der Gewichtsabsenkung der Maut ausgenommen sind und somit keine zusätzlichen Gebühren anfallen.

Mautfreiheit für Wohnmobile: Kriterien für Ausnahmen erfüllen

Von den rund 160.000 Wohnmobilen in Deutschland mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen könnten einige aufgrund ihrer speziellen Bauweise, insbesondere wenn sie auf LKW oder Omnibussen basieren, von der neuen Mautpflicht betroffen sein. Doch die meisten dieser Wohnmobile sind bereits aufgrund ihrer Bauweise eindeutig als Wohnmobile erkennbar und bleiben daher mautfrei. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bestätigt, dass die neue Mautpflicht ab 3,5 Tonnen weiterhin für alle Fahrzeuge entfällt, die bestimmte Kriterien erfüllen.

Die neuen Mautregelungen betreffen nicht alle Wohnmobile. Um von der Mautpflicht befreit zu sein, müssen Wohnmobile bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehört eine fest und dauerhaft installierte Wohneinrichtung mit Toilette, Dusche, Wohnraum, Betten oder Kochgelegenheit. Des Weiteren darf das Fahrzeug ausschließlich zur Personenbeförderung genutzt werden und keinen Gütertransport durchführen. Alternativ besteht die Möglichkeit, ein Fahrzeug nachträglich zum Wohnmobil umzubauen, beispielsweise ein LKW mit Kofferaufbau.

Wohnmobile, die anders aufgebaut sind, beispielsweise mit einem speziellen Ladungsbereich oder einem Anhänger für den Transport, müssen mindestens 50 % ihrer Nutzfläche mit einer fest und dauerhaft installierten Wohneinrichtung wie einer Toilette, Dusche, einem Wohnraum, Betten oder einer Kochgelegenheit ausgestattet sein, um von der neuen Mautpflicht ab 3,5 Tonnen befreit zu werden. Zusätzlich dürfen diese Fahrzeuge ausschließlich privat genutzt werden. In gewissen Fällen kann es ratsam sein, die Zulassung von einem LKW auf ein Wohnmobil umzustellen, um die Mautpflicht zu umgehen.

Die neuen Maut-Gebühren basieren auf EU-Vorgaben und dem Wegekostengutachten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Die Mautsätze orientieren sich an den Kosten für Bau, Betrieb, Erhalt und Ausbau der Verkehrswege gemäß der „Eurovignetten-Richtlinie“. Mit der Neuregelung der Mautgebühren soll insbesondere die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur verbessert werden.

Laut dem Bundesfernstraßenmautgesetz unterliegen derzeit alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen oder mehr der LKW-Maut. Diese Maut wird bereits beim Betreten von Bundesfernstraßen erhoben und betrifft sowohl Bundesstraßen als auch Autobahnen und die angrenzenden Tank- und Rastanlagen. Ab Juli 2024 wird die Mautpflicht auf alle Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen ausgedehnt. Ausgenommen von der neuen Maut sind Wohnmobile und Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen.

Die neue Regelung zur LKW-Maut ab Juli 2024 betrifft Fahrzeuge ab einem Gewicht von 3,5 Tonnen. Doch Wohnmobile über diesem Gewicht sind von der Mautpflicht ausgenommen. Das Rosenheimer Startup maut1.de gibt Entwarnung und bestätigt, dass die meisten Wohnmobile bereits die Kriterien für mautfreie Fahrzeuge erfüllen. Somit müssen Wohnmobilbesitzer keine zusätzlichen Mautgebühren zahlen und können weiterhin unbeschwert ihre Reisen planen.

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