Chronisch krank auf Reisen: Reisetauglichkeitsbescheinigung einholen

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Für Personen mit chronischen Krankheiten wie Asthma oder Diabetes, die ins Ausland reisen möchten, ist es wichtig, sich vorab über ihren Versicherungsschutz zu informieren und gegebenenfalls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet oft keinen Schutz für den Rücktransport.

Wichtig für chronisch Kranke: Versicherungsschutz im Ausland

Bevor Menschen mit chronischen Krankheiten eine Reise antreten, sollten sie sich ärztlich attestieren lassen, dass sie reisetauglich sind. Zusätzlich ist es wichtig, den Versicherungsschutz zu klären. Eine Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung, die die Art der Vorerkrankung und die Tatsache, dass während der Reise keine Behandlungen erforderlich sind, bestätigt, ist unerlässlich. Chronisch kranke Reisende sollten diese Bescheinigung ernst nehmen, da sie den Versicherungsschutz sichert.

Versicherungsschutz bei akuten Krankheitsverschlechterungen im Ausland

Die Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung gewinnt aufgrund einer Regelung in den Vertragsbedingungen vieler Versicherungsgesellschaften an Bedeutung, die den Versicherungsschutz für chronisch kranke Menschen einschränkt. Die Versicherung übernimmt nur Leistungen im Versicherungsfall, wenn es sich um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit, Folgen eines Unfalls oder Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung handelt. Allerdings wird oft nicht klar definiert, was mit „Verschlechterung“ gemeint ist. Chronisch kranke Versicherte können aus dieser Formulierung nicht eindeutig erkennen, dass die Versicherung nur im Falle akuter, unvorhersehbarer Krankheitsschübe während der Reise leistet. Wenn absehbare Behandlungen nötig sind, deren Notwendigkeit bereits vor der Abreise erkennbar war, besteht kein Versicherungsschutz für diese Behandlungen sowie für eventuelle Rücktransportkosten.

Versicherungsschutz vor Reiseantritt klären lassen

Damit chronisch kranke Menschen gut vorbereitet in den Urlaub starten können, ist es ratsam, vor Reisebeginn den Versicherer zu kontaktieren und Informationen zur Reisetauglichkeitsbescheinigung zu erhalten, wie beispielsweise einen „Fit-To-Fly“-Nachweis. Einige Versicherungsgesellschaften bieten hierfür eigene Formulare an, die Versicherte anfordern können.

Es ist wichtig, den Ratschlag des Arztes oder der Ärztin zu befolgen und die eigenen Reisepläne zu überdenken, wenn von einer Reise abgeraten wird. Andernfalls kann es zu Problemen bei der Erstattung von Behandlungs- und Rücktransportkosten kommen, und der Auslandskrankenversicherer kann möglicherweise von seiner Leistungspflicht befreit sein. Bei plötzlichen Notfallsituationen aufgrund einer bestehenden Grunderkrankung besteht jedoch Versicherungsschutz für die Notfallbehandlung.

Kein Versicherungsschutz für vorherige Behandlungen

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist ein wichtiger Schutz für chronisch kranke Menschen, die ins Ausland reisen. Allerdings sollten sie beachten, dass bereits vor Reisebeginn diagnostizierte Erkrankungen, bei denen eine Behandlung im Ausland erforderlich ist, nicht durch die Versicherung abgedeckt sind.

In der privaten Krankenversicherung sind medizinische Leistungen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums automatisch enthalten. Dies bedeutet, dass Versicherte im Krankheitsfall im Ausland finanziell abgesichert sind.

Für chronisch kranke Menschen, die ins Ausland reisen möchten, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung von großer Bedeutung, da sie im Ernstfall die Kosten für medizinische Behandlungen und Rücktransporte übernimmt. Es ist daher sinnvoll, vor Reisebeginn den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, um finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung im Ausland abzusichern.

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