EU Roaming Länder: Vorsicht Falle!

0

EU Roaming Länder: Seit 2017 gelten bei Reisen ins europäische Ausland die Mobilfunkpreise, die der deutsche Tarif vorsieht. Es gibt jedoch ein paar Fallen, die trotz Abschaffung der Roaming Gebühren zu einer höheren Rechnung führen.

Welche Regelungen gelten für die EU Roaming Länder aktuell?

Bis zum Juni 2017 waren das Telefonieren und die mobile Internetnutzung auf Reisen ins europäische Ausland eine teure Angelegenheit. Zusätzlich zum Tarif mussten Roaming Gebühren bezahlt werden. Dann wurden die Roaming Gebühren innerhalb der EU abgeschafft. Die Regulierung „Roam Like At Home“ (RLAH) trat in Kraft.

Seit der Abschaffung entstehen beim Telefonieren und Surfen mit dem Smartphone innerhalb der EU keine zusätzlichen Kosten. Es werden lediglich die geltenden Inlandspreise berechnet, die im Vertrag festgelegt wurden. Gleiches gilt für im Ausland empfangene Anrufe oder Textnachrichten. Dabei ist es unerheblich, ob der Anrufer bei einem anderen Anbieter unter Vertrag ist.

Die Preise in Deutschland sind entscheidend: vergleichen ist angesagt

Wie teuer das Surfen, Telefonieren und Simsen während des Urlaubs wird und welches Datenvolumen zur Verfügung steht, hängt somit davon ab, welche Bedingungen der eigene Tarif enthält. Mit einem modernen Tablet kann man auch in den Ferien perfekt im Internet surfen, Netflix schauen oder die neuesten YouTube Videos am Strand genießen. Auf https://www.preis24.de/tablet-mit-vertrag/ vergleicht man mit wenigen Klicks aktuelle Angebote und findet das passende Tablet mit einem günstigen Vertrag.

Mit einem modernen Tablet kann man auch in den Ferien perfekt im Internet surfen (Foto: Shutterstock - nd3000)

Mit einem modernen Tablet kann man auch in den Ferien perfekt im Internet surfen (Foto: Shutterstock – nd3000)

Vorsicht: Roaming ist nicht gleich Roaming!

Als Roaming wird die Handynutzung bei gelegentlichen Auslandsaufenthalten bezeichnet (angemessene Nutzung). Wer sich überwiegend im Inland aufhält, hat den Status eines Roaming-Nutzers, sodass der Tarif auch bei der Handynutzung im Ausland gilt.

Bei jedem Überschreiten einer EU-Binnengrenze erhalten die Mobilfunkkunden eine Informations-SMS vom Service ihres Anbieters. Dort wird ihnen mitgeteilt, dass nun der Roamingdienst in Anspruch genommen wird. Die SMS enthält ebenfalls eine Information darüber, was der Anbieter laut Vertrag als angemessene Nutzung bewertet. In den meisten Fällen wählt sich das Smartphone im EU-Ausland automatisch in ein Mobilfunknetz des jeweiligen Landes ein.

Welche Fallen sollte man in EU-Ländern vermeiden?

Theoretisch müssen sich Handynutzer seit 2017 also keine Gedanken mehr machen, wenn sie während des Urlaubs in einem europäischen Land zum Handy oder Tablet greifen. Doch so einfach ist es leider nicht. Es gibt fünf Fallen. Tappt man in eine dieser Fallen, droht eine unangenehme Überraschung bei der nächstem Mobilfunkrechnung.

  1. EU-Roaming-Falle: In welchen Ländern wurden die Roaming Gebühren abgeschafft?
  2. EU-Roaming-Falle: Telefonate in Grenzgebieten der EU
  3. EU-Roaming-Falle: Datenvolumen wird beschränkt
  4. EU-Roaming-Falle: In Grenznähe keine Information über System-SMS
  5. EU-Roaming-Falle: Reisen mit dem Flugzeug oder dem Schiff

1. EU-Roaming-Falle: In welchen Ländern wurden die Roaming Gebühren abgeschafft?

Eigentlich scheint sich mit der neuen Regelung das Problem der hohen Handygebühren bei Auslandsreisen zumindest dann erledigt zu haben, wenn der Urlaub innerhalb der EU stattfindet. Hier lauert allerdings schon die erste Falle, denn die EU ist nicht identisch mit Europa. Zu den Ländern, in denen man seinen deutschen Handy Tarif nutzen kann, gehören:

Belgien Italien Portugal
Bulgarien Kroatien Rumänien
Dänemark Lettland Schweden
Deutschland Litauen Slowakei
Estland Luxemburg Slowenien
Finnland Malta Spanien
Frankreich Niederlande Tscheckien
Griechenland Österreich Ungarn
Irland Polen Zypern

In welchen Ländern gilt das Roaming-abkommen?

Wenn die Reise jedoch in die Schweiz führt, nach Monaco oder in die Türkei gilt die Abschaffung der Roaming Gebühren nicht. Diese Länder gehören nicht zur EU. Island, Liechtenstein und Norwegen, die keine EU-Mitglieder sind, gehören jedoch zum Geltungsbereich des Abkommens hinsichtlich der Abschaffung von Roaming Gebühren. Gleiches gilt auch nach dem Brexit für Großbritannien, wo aktuell (Stand März 2020) weiterhin gemäß der neuen Regelung verfahren wird. Ebenfalls zum Einzugsbereich der neuen Regelung gehören Übersee-Destinationen wie Martinique und Französisch-Guyana. Auch dort fallen keine zusätzlichen Roaming Gebühren an.

Für die Schweiz, Monaco und die Türkei gilt, dass es vom Anbieter und Tarif abhängig ist, ob Roaming Gebühren erhoben werden. Wer also oft in einem dieser Länder seinen Urlaub verbringt, sollte darauf achten, dass der Vertrag eine entsprechende Klausel enthält. Im Zweifelsfall hilft ein Anruf beim Service des Anbieters, um diese Frage zu klären. Darüber hinaus fallen folgende europäische Länder nicht in den Bereich der neuen Regelung:

In vielen Ländern wurden die Roaming Gebühren bereits abgeschafft. In anderen kann es weiterhin teuer werden. (Foto: Shutterstock - ImageFlow)

In vielen Ländern wurden die Roaming Gebühren bereits abgeschafft. In anderen kann es weiterhin teuer werden. (Foto: Shutterstock – ImageFlow)

  1. Albanien
  2. Andorra
  3. Bosnien Herzegowina
  4. Britische Kanalinseln
  5. Kasachstan
  6. Kosovo
  7. Mazedonien
  8. Moldawien
  9. Montenegro
  10. Russland
  11. San Marino
  12. Serbien
  13. Ukraine
  14. Vatikanstadt
  15. Weißrussland

2. EU-Roaming-Falle: Telefonate in Grenzgebieten der EU

Wer Zeit in den Grenzgebieten der EU verbringt, muss damit rechnen, dass sich das Smartphone in das Mobilfunknetz des Nachbarlandes einwählt. Das kann beispielsweise geschehen, wenn man in Ost-Polen Ferien macht und sich das Handy in ein weißrussisches Mobilfunknetz einwählt, ohne dass man es bemerkt.

Tipp:
Um diese Falle zu umgehen, sollte man die automatische Netzwahl am Handy ausschalten. Das ist nicht schwierig: Man geht in die Einstellungen und wählt den Unterpunkt „Netzwerke und Internet“. Hier gibt es die Möglichkeit, die Rubrik „Mobilfunknetz“ zu wählen und dort kann man direkt oder beim Unterpunkt „Erweitert“ die Einstellung „Netzwerk automatisch auswählen“ deaktivieren.

3. EU-Roaming-Falle: Datenvolumen wird beschränkt

Häufig ist im Vertrag eine Einschränkung enthalten, die das Datenvolumen teilweise drastisch begrenzt. Wenn die Internetnutzung im EU-Ausland beispielsweise auf 100 MB beschränkt ist, kann nicht mehr davon die Rede sein, dass im Urlaub gleiche Preise gelten. 100 Megabyte Datenvolumen sind selbst beim sparsamen Surfen im Internet sehr schnell verbraucht. Was die meisten Handy- und Tabletnutzer nicht wissen: Das Roaming im EU-Ausland unterliegt generell einer Beschränkung.

Der Gesetzgeber hat den Anbietern freigestellt, eigenständig zu entscheiden, was als angemessener Rahmen für die Internetnutzung im Ausland akzeptiert wird. Nur dieser angemessene Rahmen wird dann als kostenloses Datenvolumen zur Verfügung gestellt. Die Nutzer erhalten vom Service eine System-SMS, die über diese Einschränkung informiert. Nachdem das kostenlose Datenvolumen verbraucht wurde, berechnet der Mobilfunkanbieter zusätzliche Gebühren.

Die EU hat ausdrücklich die Abschaffung von Roaming Gebühren nur für eine gelegentliche, also aus Sicht der Anbieter angemessene, Nutzung vorgesehen. Das bedeutet, dass man das Handy überwiegend im Inland nutzt. Nur dann gilt im Ausland ebenfalls der günstige Tarif des Inlands. Auf diese Weise sollen die Anbieter vor einer missbräuchlichen Nutzung des Roaming geschützt werden.

Bei der Wahl des Mobilfunkanbieters sollte man sich vorab informieren, wie eng der jeweilige Anbieter die Grenzen einer angemessenen Nutzung setzt und welche Bedingungen im Vertrag festgelegt wurden. Die gesetzliche Regelung umfasst sogar die Möglichkeit, dass der Anbieter Roaming-Aufschläge erhebt, wenn das Nutzungsverhalten einen überwiegenden Aufenthalt im Ausland zeigt. Der Service des Anbieters wird darüber per SMS informieren und dem Kunden die Gelegenheit geben, innerhalb von 14 Tagen nachzuweisen, dass überwiegend im heimischen Netz gesurft und telefoniert wird.

4. EU-Roaming-Falle: In Grenznähe keine Information über System-SMS

Die Anbieter müssen ihre Kunden per System-SMS darüber informieren, dass manchmal bereits nahe der Grenze ein Einwählen in eines der Netze außerhalb der EU erfolgt. Erhält man diese SMS erst später, sind inzwischen eventuell bereits höhere Mobilfunkgebühren angefallen.

Es kann auch vorkommen, dass man die SMS gar nicht erhält oder nicht beachtet, weil man das Handy beim Eintreffen der SMS gerade nicht zur Hand hatte. Um das zu vermeiden, sollte man vorsorglich das Roaming ausschalten und nur dann bewusst anschalten, wenn man es tatsächlich möchte. Auf diese Weise behält man die Kontrolle über die Gebühren.

Was die meisten Handy- und Tabletnutzer nicht wissen: Das Roaming im EU-Ausland unterliegt generell einer Beschränkung. (Foto: Shutterstock - pathdoc)

Was die meisten Handy- und Tabletnutzer nicht wissen: Das Roaming im EU-Ausland unterliegt generell einer Beschränkung. (Foto: Shutterstock – pathdoc)

5. EU-Roaming-Falle: Reisen mit dem Flugzeug oder dem Schiff

Die ersten vier Fallen sind zwar ärgerlich, führen aber letztlich nicht zu einer Mobilfunkrechnung, die als Katastrophe bezeichnet werden kann. Die zusätzlichen Gebühren betragen je nach Vertrag meist nicht mehr als 50 bis 60 Euro. Wenn man in die letzte Falle tappt, läuft man jedoch Gefahr, eine Mobilfunkrechnung zu erhalten, die mehrere Tausend Euro hoch ist.

Wer mit dem Handy im Flugzeug oder auf einem Schiff unterwegs ist, sollte ein besonderes Augenmerk auf das Roaming haben. Wenn das Handy oder Tablet auf dem Schiff oder im Flugzeug genutzt wird, kann es passieren, dass eine Verbindung zu einem Satelliten hergestellt wird. Dann wird die Internetverbindung über den Satelliten aufgebaut und das führt dazu, dass die Rechnung tatsächlich explodiert. Um das zu vermeiden, sollte man, wie bereits erwähnt, das Roaming immer vorsorglich ausschalten und nur dann bewusst aktivieren, wenn keine Gefahr einer erheblichen Erhöhung der Gebühren droht.

Selbst wenn das Schiff in einem Hafen eines EU-Landes (inklusive deutscher Häfen) liegt, kann es sein, dass nicht eines der Netze des betreffenden EU-Landes angewählt wird, sondern die Verbindung über einen Satelliten erfolgt. Reedereien sind befugt, auf ihren Schiffen eigene Mobilfunknetze zu betreiben, die häufig über Satellit versorgt werden.

Wie vermeidet man die Fallen beim Roaming?

In den meisten Fällen führt die neue Regulierung „Roam Like At Home“ (RLAH) vom Juni 2017 dazu, dass auf privaten und geschäftlichen Reisen in eines der EU-Länder sowie nach Norwegen, Liechtenstein, Großbritannien oder Island die Roaming Gebühren abgeschafft wurden. Es gelten auch im Ausland die Bedingungen, die im Vertrag für die Nutzung im Inland festgelegt wurden. Kunden können somit im Urlaub unbesorgt telefonieren, SMS schreiben oder im Internet surfen.

Allerdings beinhalten viele Datentarife Volumengrenzen für das Surfen im Ausland. Werden diese überschritten, fallen höhere Gebühren für das zusätzliche Datenvolumen an. In Grenznähe zu einem Land außerhalb der EU kann es außerdem passieren, dass sich das Handy automatisch in das teurere Netz des Nicht-EU-Landes einwählt. Richtig teuer wird es, wenn das Handy im Flugzeug oder auf einem Schiff eine Verbindung zu einem Satelliten herstellt. In diesem Fall drohen tatsächlich Rechnungen, die 5.000 oder sogar 10.000 Euro betragen können.

Vor allem Reisende, die eine Kreuzfahrt unternehmen, sollten sich dieser Gefahr bewusst sein. Einen Schutz vor bösen Überraschungen bei der nächsten Mobilfunkrechnung bietet das Ausschalten des Roaming und das bewusste Nutzen dieser Option, wenn keine Kostenfalle in der Nähe ist. Es ist empfehlenswert, einen Vertrag zu wählen, bei dem der Tarif das Datenvolumen beim Roaming nicht begrenzt und der Service zuverlässig über veränderte Kosten informiert.

Lassen Sie eine Antwort hier